Für Selbstzahler:
  • Einzelsitzung à 60 Minuten inklusive Vor- und Nachbearbeitung: Fr. 210.-
  • Paartherapie à 60 Minuten inklusive Vor- und Nachbearbeitung: Fr. 250.-
  • Andere Sitzungen im Mehrpersonensetting (z.B. Familie, Arbeitgebergespräch) à 60 Minuten inklusive Vor- und Nachbearbeitung: Fr. 250.
 Abrechnung über die Grundversicherung (Siehe Bedingungen untenstehend):
  • der provisorische kantonale Taxpunktwert kommt zur Anwendung: 2.58CHF/Minute.
  • Einzelsitzung à 60 Minuten. Vor- und Nachbearbeitung wird ebenfalls verrechnet.
  • Übrige Leistungen bei Bedarf wie die Erstellung von Berichten, Austausch mit Ärzten, Telefonate mit Angehörigen etc. werden in 1-Minuten-Einheiten anteilig, d. h. à 2.58CHF verrechnet.
Bei Bedarf finden Sie hier ein Anordnungsformular:Anordnung_psychologische_Psychotherapie

Absagen

Termine können kostenlos bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen wird der volle Betrag verrechnet. Besten Dank für Ihr Verständnis

  • Seit Juli 2022 werden die Kosten für psychologische Psychotherapie über die Grundversicherung übernommen. Voraussetzung ist neben dem Vorliegen einer Diagnose auch eine ärztliche Anordnung (z.B. Hausarzt), welche zum Erstgespräch mitgebracht werden muss. Ohne Anordnung kann nicht über die Grundversicherung abrechnet werden.
  • Bei psychischen Beschwerden infolge von Unfällen übernimmt ggf. Ihre Unfallversicherung auf Antrag die Kosten für die Psychotherapie.
  • Falls Sie Opfer einer Straftat (z. B. Missbrauch, Überfall) sind, gibt es gemäss Opferhilfegesetz die Möglichkeit, die Übernahme der Psychotherapiekosten zu beantragen. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt auf mit der Opferhilfe Ihres Wohnkantons (für Zürich www.opferhilfe.zh.ch).
  • Es besteht ebenfalls die Möglichkeit der Selbstzahlung ohne ärztliche Überweisung.